Berufliche Weiterbildung

Wer sich für die Anforderungen des Arbeitsmarktes qualifiziert, verbessert seine individuellen beruflichen Chancen.

Das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken bietet seinen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung oder Umschulung - wenn z.B. Spezialkenntnisse fehlen, der Hauptschulabschluss nachzuholen ist oder nur ein anderes Berufsfeld Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg eröffnet.

Den Flyer zur beruflichen Weiterbildung finden Sie hier.

Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung

Ihre Vermittlungsfachkraft bespricht mit Ihnen, ob eine Weiterbildung notwendig ist und berät Sie über Ihre Möglichkeiten. Für einige Weiterbildungen muss Ihre Eignung gesondert, z.B. über spezielle Maßnahmen oder Tests festgestellt werden. Liegen die individuellen Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung vor, wird Ihnen ein Bildungsgutschein ausgehändigt.

Bildungsgutschein und Bildungsträger

Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, lösen Sie diesen bei einem zugelassenen Bildungsträger ein. Bildungsträger und -Maßnahmen sind über die  Weiterbildungssuche zu finden. Fragen Sie bitte direkt beim Träger nach, ob die Maßnahme für die Einlösung eines Bildungsgutscheins zugelassen ist.

Das Online-Erkundungstools  New-Plan inspieriert Sie zu neuen beruflichen Möglichkeiten und hilft Ihnen dazu passende Weiterbildungen zu finden.

Interessierte können sich anhand der  Bildungszielplanung darüber informieren, für welche Bildungsmaßnahmen das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken Bildungsgutscheine eingeplant hat.

Finanzielle Leistungen

Das Bürgergeld wird Ihnen während der Förderung der beruflichen Weiterbildung weitergezahlt, solange Hilfebedürftigkeit besteht. Weiterhin werden die Lehrgangskosten übernommen und weitere Kosten für z.B. Kinderbetreuung oder Fahrten zur Schulungsstätte. Näheres erläutert Ihnen Ihre Vermittlungsfachkraft.

Weiterbildungsprämie

Bei Weiterbildungen, die bis zum 31.12.2023 begonnen haben und zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens zweijähriger Dauer führen, können Sie eine Weiterbildungsprämie erhalten.

Diese beträgt für erfolgreiche Zwischenprüfungen bei Umschulungen 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen ist.

Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen bzw. der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.

Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie dem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche Bestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung vorlegen (z.B. Kopie des Zeugnisses der Kammer).