Information zur Schließung der Dienststelle Dudweiler
Die Dienstelle Dudweiler wird letztmalig am 07.06.2023 geöffnet sein und ist danach dauerhaft geschlossen.
Für Bürgerinnen und Bürger aus den Distrikten Dudweiler Nord, Flitsch, Kitten und Pfaffenkopf übernimmt die Dienststelle in 66280 Sulzbach, Sulzbachtaltstraße 119 die Betreuung.
Die restlichen Distrikte aus Dudweiler sowie die Orte Herrensohr, Scheidt und Jägersfreude werden am Standort der Hafenstraße 18 in 66111 Saarbrücken betreut.
Bis einschließlich 07.06.2023 erreichen Sie Ihre Ansprechpartner der Leistungsabteilung sowie der Arbeitsvermittlung zu den bisherigen Öffnungszeiten vor Ort in Dudweiler.
Über die zukünftig zuständigen Leistungs- und Vermittlungsteams haben wir die betroffenen Kundinnen und Kunden schriftlich informiert. Sollte dieses Schreiben im Einzelfall nicht zugegangen sein besteht die Möglichkeit, sich telefonisch, per Mail oder per Post an uns wenden und sich über die zukünftig zuständigen Ansprechpartner informieren:
· Telefon: 0681/97038-3000 oder 0681/75595-100
· Email: Jobcenter-Saarbruecken@jobcenter-ge.de
· Post: Hafenstraße 18, 66111 Saarbrücken
Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken - Standort Dudweiler
- Rathaus Dudweiler
- Rathausstr. 5-7
- 66125 Saarbrücken
- Fon: 0681 97038 3000 oder
- Fon: 0681 75595 100
- Arbeitsvermittlung: Jobcenter-Saarbruecken.Dudweiler-Team788@jobcenter-ge.de
- Leistungsbearbeitung: Jobcenter-Saarbruecken.Dudweiler-Team888@jobcenter-ge.de
Zuständigkeitsbereich
Der Standort Dudweiler ist beauftragt für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld in Dudweiler, Herrensohr, Jägersfreude, Scheidt und Scheidterberg.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie die aktuellen Zugangsmöglichkeiten zum Standort Dudweiler:
Angesichts der andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie gelten zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allen Standorten unseres Jobcenters (Hafenstraße, Heusweiler, Sulzbach, Völklingen, Brebach, Burbach und Dudweiler) folgende Bedingungen:
Vorsprache mit Termin
Wenn Sie eine Einladung zu einem persönlichen Beratungstermin erhalten haben, erscheinen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin. Halten Sie Ihre schriftliche Einladung bereit und melden Sie sich beim Kundensteuerer am Eingang.
Vorsprache ohne Termin
Ohne Termin können nur Dringlichkeitsfälle in der Zeit von Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr in der Eingangszone vorsprechen. Bringen Sie dazu bitte Ihren gültigen Personalausweis bzw. Ihre Ausweispapiere mit.
Was ein Dringlichkeitsfall ist, finden Sie hier.
So sparen Sie Wege und Zeit
Wenn Sie als Dringlichkeitsfallohne Termin im Jobcenter vorsprechen, melden Sie sich bitte in der Eingangszone im Erdgeschoss.
Wenn Sie nur Unterlagen abgeben wollen, nutzen Sie den dafür vorgesehenen Briefkasten - bitte versehen Sie die Umschläge immer mit Ihrer Bedarfsgemeinschafts-Nummer. Bitte vermeiden Sie die Abgabe von Originalen.
Viele Anliegen lassen sich auch telefonisch klären und ersparen Ihnen den Weg ins Jobcenter. Welche Anliegen das sind, erfahren Sie hier.
Wichtig: Bringen Sie zu jeder Vorsprache Ihre gültigen Ausweispapiere mit!