Umwandlungspauschale Minijob

Sie beschäftigen ein/e Arbeitnehmer/-in im Rahmen eines Minijobs und planen die Ausweitung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

Dann können Sie von einem Zuschuss des Jobcenters im Regionalverband Saarbrücken profitieren!

Voraussetzungen für die Förderung

 Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer

  • bezieht Arbeitslosengeld II beim Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken,
  • war in den letzten 4 Monaten mindestens 3 Monate geringfügig bei Ihnen beschäftigt,
  • das neue Arbeitsverhältnis umfasst mindestens 15 Wochenstunden und ist sozialversicherungspflichtig.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung vor der Begründung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgen muss.

 Der Zuschuss beträgt bei Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit

  • von 15 bis unter 30 Stunden einmalig 3.000 Euro
  • von 30 und mehr Stunden einmalig 6.000 Euro

 Wird das Beschäftigungsverhältnis nach weniger als 4 Monaten beendet, so steht der Zuschuss anteilig für volle Beschäftigungsmonate zu.

Eine Kombination mit anderen Arbeitgeberzuschüssen ist ausgeschlossen.

Es werden Versicherungspflichtverhältnisse gefördert, die bis zum 31.03.2023 beginnen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Antrag stellen möchten, senden Sie uns eine .