Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

Wenn Sie noch keine Leistungen nach dem SGB II bezogen haben oder Ihr letzter Bezug mehr als 6 Monate zurückliegt, beachten Sie nachfolgende Hinweise:

Der Antrag kann grundsätzlich formlos persönlich, telefonisch, per E-Mail, online oder per (Haus-) Post gestellt werden. Antragsformulare und notwendige Anlagen finden Sie hier.

  • Antragstellung per E-Mail
    • Senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an:
    • Der Vorteil ist, dass Ihr Anliegen direkt an das zuständige Team weitergeleitet wird und zeitnah bearbeitet werden kann.
    • Geben Sie in Ihrer E-Mail immer Ihre aktuelle Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell und unbürokratisch erreichen können.
  • Telefonische Antragstellung
    • Telefonisch erreichen Sie uns unter:
    • 0681/75595-100 (Montag-Freitag, 08.00-18.00 Uhr) oder
    • 0681/97038-3000 (Montag-Donnerstag, 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag, 08.00 bis 14.00 Uhr)
    • Ihre Antragstellung auf Bürgergeld wird entgegengenommen und erforderliche Unterlagen werden Ihnen zugesendet.
  • Antragstellung online   
  • Schriftliche Antragstellung   
    • Senden Sie den Antrag auf Bürgergeld per Post oder werfen Sie ihn in den Hausbriefkasten des für Sie zuständigen Standorts. Die entsprechenden Zuständigkeiten und Anschriften finden Sie hier.
  • Persönliche Antragstellung
    • Wenn Sie persönlich Antrag stellen wollen, sprechen Sie ohne Termin vor. Ihr Antrag wird entgegengenommen und notwendige Unterlagen werden Ihnen ausgehändigt.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags werden vielfältige Informationen benötigt.

  • Fügen Sie alle notwendigen Anlagen und möglichst die in der Checkliste aufgeführten Unterlagen (in Kopie) Ihrem Antrag bei. Je vollständiger Ihr Antrag eingereicht wird, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen.
  • Selbständige fügen bitte die Anlage KAS bei.

 

Vermögensprüfung und Kosten der Unterkunft

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 31. Dezember 2022. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der vollen Höhe an.

Derzeit beträgt unsere Bearbeitungsdauer von eingereichten Unterlagen durchschnittlich 9 Arbeitstage.

Um Ihre Anliegen/ Unterlagen zeitnah bearbeiten zu können, bitten wir Sie in dieser Zeit von Fragen zum Bearbeitungsstand und eingegangenen Unterlagen abzusehen.