Fördermöglichkeiten

Sie erhalten ab dem ersten Tag der Antragstellung breite Unterstützung.

Was Sie weiterbringt, damit Ihr beruflicher Einstieg gelingt, erfahren Sie von uns. Nutzen Sie das ausführliche Beratungsangebot unserer Arbeitsvermittler/-innen und Fallmanager/-innen.

Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Förderinstrumente können wir Ihre Bewerbungsbemühungen und Eigeninitiative zur Arbeitsaufnahme oder die Teilnahme an Qualifizierungen, die Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen, durch die Übernahme angemessener Kosten unterstützen.

Bitte sprechen Sie stets vor Entstehung von Kosten zur Prüfung Ihrer individuellen Situation mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Das Vermittlungsbudget unterstützt Sie bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung.

Folgende Kosten können beispielsweise erstattet werden:

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Erwerb von Befähigungsnachweisen (z.B. Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Gesundheitszeugnis)
  • Reisekosten zur Arbeitsaufnahme und für tägliche Pendelfahrten
  • Kosten für Umzug
  • Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte

Das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken übernimmt die notwendigen Kosten. Welche Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für individuellen Fall zur Integration in Arbeit oder Einmündung in Ausbildung notwendig sind, besprechen Sie mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.

Sie müssen die Leistungen beantragen, bevor die Kosten entstehen.

Mit einem betrieblichen Praktikum, der sogenannten "Maßnahme bei einem Arbeitgeber", erhalten Sie nicht nur einen Einblick in die Anforderungen und Tätigkeiten in einem Betrieb oder können Ihre Kenntnisse auffrischen, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit sich von Ihren Fähigkeiten zu überzeugen.

Es ist wichtig, dass Sie ein betriebliches Praktikum oder ein Probearbeiten immer beim Jobcenter anzeigen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Weiterhin ist es möglich, dass entstehende Kosten, z.B. Fahrten zum Arbeitsplatz, Kinderbetreuungskosten, Arbeitskleidung seitens des Jobcenters übernommen werden.

Ihre zuständige Integrationsfachkraft unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem passenden Praktikumsbetrieb und berät Sie zur Übernahme der Kosten sowie zur Dauer des Praktikums. Sprechen Sie uns stets vor Beginn eines Praktikums an.

Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit aufnehmen, können Sie Einstiegsgeld als anrechnungsfreien Zuschuss erhalten.

Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt hierbei von der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft, der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit oder ob Sie bereits bei dem Arbeitgeber in einem Minijob gearbeitet haben ab. Das Einstiegsgeld kann für maximal 12 Monate gezahlt werden und muss vor der Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

Wenn ein Unternehmen Sie sozialversicherungspflichtig einstellen möchte, Sie aber (noch) nicht über die erforderlichen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, können Arbeitgeber für Ihre berufliche Eingliederung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Die Höhe und Dauer der Förderung richtet sich nach dem Umfang der Einschränkung Ihrer Arbeitsleistung und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Der Eingliederungszuschuss muss vom Arbeitgeber vor Arbeitsaufnahme beim Jobcenter beantragt werden.

Für kurzzeitige Qualifizierungsmaßnahmen, wie z.B. Bewerbertrainings oder Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Berufsfindung können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in Anspruch nehmen.

Die Teilnahme an einer solchen Maßnahme ist für Sie kostenfrei und Sie erhalten Ihr Bürgergeld weiter. Weiterhin können z.B. Fahrkosten zur Maßnahme oder Kinderbetreuungskosten, die aufgrund der Teilnahme an einer Maßnahme anfallen, erstattet werden.

Lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft zu einem passenden Angebot beraten.

Die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit stellt eine "Brücke" in den Arbeitsmarkt dar, denn hier wird erprobt, ob und in welchem Umfang einer Tätigkeit nachgegangen werden kann.

Wir bieten diverse Einsatzstellen für Arbeitsgelegenheiten, welche sich zum Teil stark voneinander unterscheiden und individuell mit Ihnen abgestimmt werden. Ihr/e Arbeitsvermittler/-in oder Fallmanager/-in kann Sie entsprechend beraten. Die durchgeführten Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse und sind zusätzlich. 

Durch die Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten soll einerseits die soziale Integration gefördert, andererseits die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Bei einer Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit erhalten Sie eine Mehraufwandsentschädigung, die zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet wird.

Wenn die Beschäftigung erfolgreich durchlaufen ist, können im Anschluss daran weitere Förderinstrumente zum Einsatz kommen.