Hilfen zum Lebensunterhalt

Regelbedarfe

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf Heizung und Warmwasserbereitung entfallenden Anteile), Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

 Für das Jahr 2023 werden die Regelbedarfe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zum 01. Januar 2024 erhöht. Die neuen Regelbedarfe finden hier.

 

In bestimmten Lebenssituationen können Mehrbedarfe gewährt werden. Diese Mehrbedarfe (in der Regel feste pauschale Beträge) zum Regelbedarf erhalten Sie, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Alleinerziehende/r von Minderjährigen,
  • Menschen mit Behinderungen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IX bzw. dem SGB XII erhalten oder
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändigere Ernährung benötigen (wenn diese nachweislich erforderlich ist).

Das Jobcenter gewährt Leistungsberechtigten, die Warmwasser nicht über die Heizung, sondern durch ein in der Wohnung installiertes Gerät (z.B. Durchlauferhitzer) erzeugen, Leistungen für einen Mehrbedarf. Bitte geben Sie daher unbedingt in Ihrem Antrag die Art der Warmwasserbereitung an.

 Der monatliche Regelbedarf ist für Ihren laufenden Lebensunterhalt vorgesehen.

Daneben können einmalige Leistungen erbracht werden für:

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (nur bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes),
  • die Erstausstattung bei Schwangerschaftsbekleidung und Geburt sowie
  • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, die Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Diese einmaligen Leistungen werden als Geldleistung oder als Sachleistung (Gutscheine) gewährt. Es kann auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden.