Widerspruchsstelle

Hier werden Widersprüche in Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch II bearbeitet und gerichtliche Verfahren vor dem Sozialgericht Saarbrücken durchgeführt.

Wenn Sie mit Entscheidungen des Jobcenters im Regionalverband Saarbrücken nicht einverstanden sind und auch keine einvernehmliche Lösung mit der Arbeitsvermittlung oder Sachbearbeitung möglich ist, können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats bei dem für Sie zuständigen Team oder direkt in der Widerspruchsstelle widersprechen.

Bringen Sie dazu bitte den Bescheid oder Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer mit. Ihre Einwendungen werden in sachlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft. Soweit keine Änderung der Entscheidung in Ihrem Sinne möglich ist, werden die Gründe ausführlich in einem Widerspruchsbescheid dargestellt.

Gegen die Entscheidungen der Widerspruchsstelle ist die Klage beim Sozialgericht Saarbrücken, Egon-Reinert-Straße 4-6, 66111 Saarbrücken schriftlich oder zur Niederschrift möglich. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt einen Monat.