MitArbeit - Chancen schaffen!

Neue Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber

Sie planen jemanden neu einzustellen? Sie suchen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Dann verbinden Sie dies mit einer Förderung für langzeitarbeitslose Menschen.

Seit 1. Januar 2019 können Arbeitgeber mit den beiden neuen Förderinstrumenten "Teilhabe am Arbeitsmarkt" und "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" Lohnkostenzuschüsse erhalten.

Sie erhalten einen Lohnkostenzuschuss von 100 % bei der Einstellung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers, der über 25 Jahre alt ist und seit mindestens 6 Jahren Arbeitslosengeld II bezieht.

  • sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
  • Zuschuss auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns
  • Förderdauer - maximal 5 Jahre
  • Förderhöhe - 1. Jahr 100 %, 2. Jahr 100 %, 3. Jahr 90 %, 4. Jahr 80 %, 5. Jahr 70 %
  • keine Nachbeschäftigungspflicht
  • notwendige Qualifizierungsmöglichkeiten bis max. 3.000 €
  • Coaching zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses durch das Jobcenter garantiert

Der Regionalverband Saarbücken fördert jedes Arbeitsverhältnis mit einem Zuschuss in Höhe von 150 € je Arbeitnehmer/-in und Monat.

Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr fördert geeignete Arbeitsplätze bei gemeinnützigen oder kommunalen Arbeitgebern in Höhe von maximal 3.000 € pro Arbeitsplatz und Jahr, wenn der Arbeitsvertrag für mindestens 5 Jahre geschlossen wird.

 

Sie erhalten einen Lohnkostenzuschuss von 75 % bei der Einstellung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers, der seit mindestens 2 Jahren arbeitslos ist.

  • sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
  • Zuschuss auf Basis des zu berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt
  • Förderdauer - maximal 2 Jahre
  • Förderhöhe - 1. Jahr 75 %, 2. Jahr 50 %
  • keine Nachbeschäftigungspflicht
  • beschäftigungsbegleitendes Coaching möglich

Wir helfen Ihnen bei freien Stellen in Ihrem Betrieb passende Bewerberinnen und Bewerbern zu finden. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass Lohnkostenzuschüsse immer vor der Arbeitsaufnahme beim Jobcenter zu beantragen sind. Nehmen Sie deshalb auf jeden Fall mit uns Kontakt auf, bevor Sie die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer einstellen.

  • Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken
  • Hafenstr. 18
  • 66111 Saarbrücken
  • Fon: 0681 97038-3436
  •  

Mo bis Do 8 - 16 Uhr
Fr 8 - 12 Uhr