Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Als gemeinsame Einrichtung unterliegt das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken dem INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ des Bundes. Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes werden nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt.

Die derzeit im Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken gültigen Handlungsanweisungen und Arbeitshilfen regeln die konkrete Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften. Sie präzisieren die Einzelvorschriften und sind Grundlage für die Entscheidung im Einzelfall.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.