Bildungszielplanung
Der Gesetzgeber hat mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen neu festgelegt.
Ab dem 01. Januar 2025 werden Leistungen zur beruflichen Weiterbildung auch für BezieherInnen von Bürgergeld von der Agentur für Arbeit gefördert. Die Vermittlungsfachkräfte der Jobcenter identifizieren den Weiterbildungsbedarf, die abschließende Beratung und die Ausgabe des Bildungsgutscheins erfolgt durch die KollegInnen der Agentur für Arbeit.
Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit haben die Jobcenter des Saarlandes eine Bildungszielplanung für das Jahr 2025 erstellt.
Aus dieser ist ersichtlich, für welche Qualifizierungen Bildungsgutscheine ausgegeben werden können, weil die Marktchancen für bestimmte Weiterbildungen und abschlussorientierte Maßnahmen (Umschulung) als günstig eingeschätzt werden. Ziel jeder Qualifizierung ist eine schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Ausgabe eines Bildungsgutscheines ist stets eine Einzelfallentscheidung, abhängig von den jeweiligen individuellen Voraussetzungen des zu fördernden Kunden. Allerdings dient die Bildungszielplanung dafür als Orientierungsvorlage.
Nähere Informationen zu Förderschwerpunkten für das Jahr 2025 finden Sie hier.