Hilfen zum Lebensunterhalt

 Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken

  • Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II)
  • Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
  • Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind