Ombudsstelle

Das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken hat schon seit längerer Zeit die Ombudsstelle als Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden des Jobcenters eingerichtet.

Aufgabe ist es, bei auftretenden Streitigkeiten zwischen Kundinnen/Kunden und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu schlichten und damit das Gesprächsklima zu verbessern. Bei einem Gespräch mit der Ombdusstelle können Verfahrensabläufe innerhalb des Jobcenters und die getroffenen Entscheidungen in einem Gespräch detailliert erläutert werden.

Durch die Einschaltung der Ombudsstelle ist es möglich, Streitfälle ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten. Unser Ziel ist es, eine zufriedenstellende Lösung für die Beteiligten zu erreichen. Die Ombudsstelle kann für den entsprechenden Einzelfall eine Lösung empfehlen. Sie ist unabhängig und unparteiisch und unterliegt keiner Weisungsbefugnis.

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte im verschlossenen Umschlag an die Ombudsstelle.

Möchten Sie persönlich mit der Ombudsstelle sprechen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Schlichtungsverfahren

Seit Juli 2023 erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft statt der bisher bekannten Eingliederungsvereinbarung einen Kooperationsplan. Dort werden kurz und knapp die gemeinsam vereinbarten Schritte zur Eingliederung in Arbeit festgehalten. Sollte es bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplanes zu unterschiedlichen Vorstellungen zwischen Ihnen und dem oder der Mitarbeitenden kommen, können Sie mit der Ombudstelle Kontakt aufnehmen und ein sogenanntes Schlichtungsverfahren einleiten. Dabei soll mit Unterstützung einer unbeteiligten Person eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess erzielt werden.

Unser Ziel ist es, für die Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen.  

Kontakt Ombudsstelle/Schlichtungsverfahren
66111 Saarbrücken, Hafenstraße 18
Fon: 0681 97038 3544
E-Mail: