Leistungen für Bildung und Teilhabe

Mitmachen möglich machen

Liebe Eltern,

wir möchten dabei unterstützen, allen Kindern und Jugendlichen gute Entwicklungschancen zu ermöglichen. Aus diesem Grund informieren wir Sie über das Bildungs- und Teilhabepaket.

Seit dem Jahr 2011 werden verschiedene Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen angeboten.

Dazu gehören:

  • Persönlicher Schulbedarf
  • Ein- oder mehrtägige Kita- und Schulausflüge
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Soziale und kulturelle Teilhabe

 

 Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 18. beziehungsweise 25. Geburtstag, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen, die mit dem Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule verknüpft sind, können bis zum 25. Geburtstag beantragt werden. Es darf keine Ausbildungsvergütung bezogen werden.

Leistungen zur sozialen Teilhabe können bis zum 18. Geburtstag in Anspruch genommen werden.

 

Eine gesonderte Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungspaket ist nur für Lernförderung notwendig. Alle anderen Leistungen sind dem Grunde nach in einem Erst- oder Weiterbewilligungsantrag auf Sozialleistungen, wie z.B. Bürgergeld enthalten. Sie müssen nur die entsprechenden Bescheinigungen oder Belege einreichen. Nach einer Prüfung erhalten Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Bewilligungsbescheid.

Persönlicher Schulbedarf

Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie zum Beispiel Ranzen, Sportbekleidung, Schreib-, Rechen und Zeichenmaterial, erhalten Schülerinnen und Schüler im August 116 Euro und im Februar 58 Euro auf das Konto überwiesen.

Ein Antrag dafür ist grundsätzlich nicht erforderlich, weil diese Leistung automatisch ausgezahlt wird. In Zweifelsfällen, wie zum Beispiel im Jahr der Einschulung oder bei Schüler/innen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, bitten wir Sie um Vorlage einer Schulbescheinigung.

Eintägige Schul- und Kita-Ausflüge und mehrtägige Schulfahrten

Übernommen werden die Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Schulfahrten, allerdings ohne Taschengeld. Voraussetzung ist, dass es sich um eine von der Schule organisierte Fahrt handelt. Dies ist durch eine  Bescheinigung der Schule zu belegen.

Das Gleiche gilt für Ausflüge von Kindertageseinrichtungen. Die Leistungen werden auf Vorlage der Bescheinigung erbracht und direkt mit der Schule oder Einrichtung abgerechnet.

Schülerbeförderung

Manche Schülerinnen und Schüler sind für den Besuch einer weiterführenden Schule auf die Beförderung mit dem Bus oder der Bahn angewiesen. Wenn der kürzeste tägliche Weg zur nächstgelegenen Schule des jeweiligen Bildungsgangs hin und zurück mehr als vier Kilometer beträgt, können Kosten für die Schülerbeförderung übernommen werden. Eine Übernahme dieser Kosten erfolgt ohne die Erbringung eines Eigenanteils.

Wird eine Grund- oder Förderschule besucht, besteht gegebenfalls ein Anspruch auf kostenlose Beförderung nach dem Saarländischen Schülerbeförderungsgesetz. Hierzu wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Schulverwaltungsamt. Auch die Schulen halten entsprechende Anträge nach dem Schülerbeförderungsgesetz vor.

Lernförderung

Für Schülerinnen und Schüler wird eine ergänzende Lernförderung bezahlt, wenn sie notwendig ist, um das Lernziel zu erreichen. Dabei darf die Ursache nicht selbstverschuldet sein, wie zum Beispiel durch unentschuldigtes Fehlen. Die Leistung wird nur auf Antrag erbracht und direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet.

Vorrangig ist jedoch auf schulische Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel Förderunterricht, zurückzugreifen. In Einzelfällen kann auch eine Hilfestellung im Rahmen der freiwilligen Ganztagsschule geeignet sein, um die Probleme mit dem Lernen zu beheben.

Reichen Sie das von der Schule ausgefüllte Formular  "Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung" mit dem Antrag ein.

Den Antrag finden Sie hier.

Mittagsverpflegung

Für Schülerinnen und Schüler, denen eine gemeinsame Mittagsverpflegung an der Schule angeboten wird, wird der Beitrag für die Mittagsverpflegung übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Leistungsanbieter.

Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Anträge für gemeinschaftliches Mittagsessen in der Schule/Kindertageseinrichtung oder den Elternbeitrag werden beim Jugendamt des Regionalverbandes gestellt.

Gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe

Jedes leistungsberechtigte Kind erhält, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, einen Zuschuss von 15,- Euro pro Monat für entweder sportliche, kulturelle oder andere Freizeitaktivitäten (z.B. Beiträge für den Sportverein, Musikschule, Ferienfreizeitangebote). Die Ansprüche können gesammelt und für eine oder mehrere Aktivitäten eingesetzt werden (z.B. für eine Ferienfreizeit). Die Leistung wird direkt mit dem Anbieter (z.B. Verein) abgerechnet. Wird zur Teilhabe besondere Ausstattung benötigt (z.B. Sportbekleidung), kann diese im Einzelfall im notwendigen Umfang erstattet werden.

 Für die Mittagsverpflegung wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Leistungsteam im Jobcenter.

Beziehen Sie eine andere Sozialleistung, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Saarbrücken, Hafenstraße 18, 66111 Saarbrücken.

Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken

Hafenstraße 18

66111 Saarbrücken    

Fon: 0681 97038 3000

 

Für Bereich Mittagessen:

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Europaallee 11

66113 Saarbrücken

Fon: 0681 506 5132